Möglichkeiten der extra-budgetären Verordnung
Praxisbesonderheiten
- individuelle Praxisbesonderheit: bei einem Patientengut mit einer überdurchschnittlichen Zahl an besonders kostenintensiven Klienten. Gründe dafür können z.B. eine Zusatzqualifikation sowie ein besonderer Standort sein.
- Vorab-Praxisbesonderheit: unabhängig von der Praxis bundesweit vereinbarte Liste von Diagnosen; Wichtig: Diagnose muss korrekt mit dem zugehörigen ICD 10-Code und dem passendem Indikationsschlüssel auf der Heilmittelverordnung angegeben werden. (siehe „Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Ergotherapie“)
Langfristige Genehmigung von Heilmitteln
- bei langfristigem Behandlungsbedarf (min 1 Jahr)
- Beeinträchtigung muss sich aus der Begründung des Arztes ergeben
- extrabudgetär nach langfristiger Genehmigung
- Liste mit Diagnosen für langfristige Verordnungen nicht abschließend, für andere Fälle mit langfristigem Heilmittelbedarf können auch Anträge gestellt werden.
Quelle: (DVE 2012) Mit freundlicher Genehmigung des DVE - Deutscher Verband der Ergotherapeuten: Merkblatt zum Thema Regresssicher verordnen. [Stand:22.04.13]
Weitere Möglichkeiten
- Wege zur extrabudgetären Verordnung Quelle: Mit freundlicher Genehmigung des DVE - Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE Newsletter vom 22.05.2013)
- Hinweise zu extrabudgetären Verordnungen in Berlin
- Bundesweite Liste der Praxisbesonderheiten [Verweis: KV Berlin]
- Bundesweite Liste der Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf [Verweis: KV Berlin]